Keine Ausnahme für die Tiermedizin im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
erstellt am 6. Juni 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt in einem Schreiben vom 26.04.2023 an den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) mit, „die Regelung einer speziellen Ausnahme für die Tiermedizin im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht zur Arbeitszeiterfassung, welcher derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird, ist nicht vorgesehen.“
Keine Flexibilisierung der Arbeitszeit auf politischer Ebene
Damit wird den Bemühungen des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), auf politischer Ebene eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin zu erreiche
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Autor:innen
Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, 1. Vorsitzende des BaTEin interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.