Fachbeitrag
Ein Beitrag von  Bund angestellter Tierärzte,  Bund angestellter Tieraerzte e.V. auf VetStage

Mythen rund um den Tarifvertrag

erstellt am 5. September 2023

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Die Notdienstversorgung in der Tiermedizin steckt in der Krise. Der Bund angestellter Tierärzte e.V. setzt sich für die Einführung von Tarifverträgen ein, die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz für angestellte Tierärzt:innen erlauben, und die Fixierung von klaren Regelungen (z.B. zu fairen Gehältern, Zuschüssen, Urlaubstagen) und Arbeitsbedingungen ermöglichen. Einige Mythen, die sich hartnäckig zum Thema Tarifvertrag halten, werden in diesem Artikel aufgeklärt. 

 

 

Ein Tarifvertrag nützt nur den Angestellten

Das ist nicht korrekt! 

Ein Tarifvertrag nützt beiden Seiten – die AG-Seite kann wegen des festgelegten Tabellenentgelts genau kalkulieren, welche finanziellen Aufwendungen für das Personal benötigt werden. Außerdem kann der Notdienst mit längeren Schichten, kürzeren Ruhezeiten und somit weniger Personal geplant werden. Für beide Seiten entfallen zeitintensive, unbeliebte Gehaltsverhandlungen. Die Angestellten wissen ebenfalls genau, welches Gehalt sie in welchem Berufsja

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Autor:innen

Bund angestellter Tierärzte

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