Fachbeitrag

Berufsschulfreistellung – Pflicht oder Option?
erstellt am 20. März 2025
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Na, schon mal eine TFA-Auszubildende vor 9 Uhr im OP stehen gehabt, obwohl eigentlich Berufsschulunterricht anstand? Darf man das denn überhaupt?
Die harten Fakten:
- Pflicht zur Freistellung für den Berufsschulunterricht – und zwar inklusive Gehalt! Egal, ob die Welt untergeht oder das Telefon nicht stillsteht. Die Ausbildung hat Vorrang.
- Vor 9 Uhr keine Arbeit! – Wer Unterricht hat, darf vorher nicht eingespannt werden. Das bedeutet: kein Frühdienst, keine OP-Vorbereitung, keine Ausnahme.
- Virtueller
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Jule VandreierEin interessanter Beitrag. Teile ihn jetzt mit deinem Netzwerk.