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Aufgepasst! Stellenausschreibung Besser Ohne „Anfangsassistenten“

Aufgepasst! Stellenausschreibung besser ohne „Anfangsassistenten“

Sie wollen neue Mitarbeiter einstellen? Dann ist schon bei der Formulierung der Stellenanzeige Fingerspitzengefühl gefragt. Noch immer denken zu wenige tierärztliche Arbeitgebern nämlich an die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

 

Ausschreibung und Auswahl im Bewerbungsverfahren müssen in diesem Sinn diskriminierungsfrei sein. Schon bei der Anstellung begrenzt das AGG folglich den Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers. Wie genau, konkretisiert die Rechtsprechung. Allgemein lässt sich festhalten: Jede Ausschreibung sollte nur Anforderungen auflisten, die für die fragliche Stelle sachlich maßgebend sind. Auch bei der Beurteilung, welcher Bewerber am besten auf das Profil passt, sind nachvollziehbare objektive Kriterien zugrunde zu legen, etwa Schulnoten oder Fachkenntnisse.

 

Schon länger werden Arbeitgeber vor bestimmten Formulierungen gewarnt, selbst wenn sie nicht unüblich sind. Im Blick auf das Diskriminierungsmerkmal Alter lautet der Rat, nicht explizit junge Bewerber zu verlangen, Verstärkung für ein „junges Team“ zu suchen oder gar konkrete Altersvorgaben zu machen.

 

Problematisch sieht die Rechtsprechung auch die ausdrückliche Suche nach „Berufsanfängern“. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 9. Juni 2015 in einer Stellenanforderung mit dem Merkmal „Berufsanfänger“ eine mittelbare Altersdiskriminierung gesehen (Az: 16 Sa 1279/14). Im konkreten Fall war ein „Junior Sachbearbeiter Kreditorenbuchhaltung“ gesucht. Der 36 Jahre alte Bewerber war nicht in die engere Auswahl gekommen und klagte – mit Erfolg. Das Gericht betonte, dass eine Beschränkung auf Berufsanfänger eine Diskriminierung aus Altersgründen jedenfalls indiziere. Ältere Bewerber, die nicht frisch aus der Ausbildung kommen, seien dadurch typischerweise ausgeschlossen. Zwar billigen auch die Düsseldorfer Richter dem Arbeitgeber zu, die Beschränkung auf Berufseinsteiger sachlich mit den Anforderungen der Stelle zu rechtfertigen. Aufgrund der Regelungen im AGG trägt aber der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass ein solcher Verstoß nicht vorgelegen hat. Dies ist ihm indes vorliegend nicht gelungen.

 

Das Urteil steht nicht für sich. Schon vor über zwei Jahren hatte das Bundesarbeitsgericht eine an „Berufsanfänger“ gerichtete Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionells“ beanstandet (Az: 8 AZR 429/11). Auch hier hatten die Richter ein Indiz für eine Benachteiligung eines 36 Jahre alten Bewerbers wegen seines Alters bejaht.

 

Ergo: Von der bei Tierärzten so beliebten Suche nach „Anfangsassistenten“ ist dringend abzuraten, zielt diese Formulierung doch ebenfalls ausdrücklich auf die Suche nach Berufsanfängern ab.

 

Wer sich nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall dennoch für einen Berufseinsteiger entscheidet, sollte das gesamte Bewerbungsverfahren besonders gewissenhaft dokumentieren und vorsorgen, dass er im Streitfall beweisen kann, dass Bewerber nur aufgrund zulässiger Kriterien abgelehnt wurden. Falls dies misslingt, kann es teuer werden: Bei AGG-widriger Nichteinstellung beträgt die Entschädigung bis zu drei Monatsgehälter. Bei mehreren abgelehnten Bewerbern sind entsprechend viele Klagen möglich.

 

Nicht zuletzt wegen der Fallstricke des AGG ist vor der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen generell zu einer rechtlichen Prüfung zu raten.

 

Autorin: Gabriele Moog
Email: bpt.moog@tieraerzteverband.de
Homepage: www.tieraerzteverband.de

Dr. Lisa Leiner

Frau Dr. Lisa Leiner ist promovierte Tierärztin, Diplom Biologin mit dem Schwerpunkt Verhaltensphysiologie und Psychologie, Autorin, Referentin und Coach.
Bis 2019 lag ihr Hauptaugenmerk als Gründerin und Geschäftsführerin von VetStage in der Personalberatung und -akquise im Namen von Kollegen und Kolleginnen.
Zwischen 2019 und 2023 verstärkte sie das Team um Tierarzt Plus Partner im Bereich HR. Hier war sie nicht nur für die Akquise von Tierärztinnen, Tierärzten und TFA verantwortlich, sondern auch für den Aufbau verschiedener Projekte (Berufseinsteigerprogramm, Praktikantenprogramm und andere). Seit 2024 ist Dr. Leiner als selbstständige Beraterin und Trainerin in den Bereichen Personal, Kommunikation und Resilienz tätig.

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