Tierärzte im Beruf: Tierarzt zur Überwachung von Schlachtbetrieben
Tierarzt Dr. Schranz (Name geändert) ist seit 2013 als amtlicher Tierarzt zur Überwachung an verschieden mittelständischen Schlachtbetrieben nach TV Fleischuntersuchung beschäftigt. Fünf Tage die Woche kontrolliert er in Süddeutschland, teilweise gemeinsam mit Kollegen, große sowie auch kleinere Schlachthöfe oder Metzgereien.
Herr Dr. Schranz, aus welchem Grund haben Sie sich entschieden, in Ihrer jetzigen Berufssparte zu arbeiten?
Antwort Dr. Schranz: Die Tätigkeit als amtlicher Tierarzt am Schlachthof ist sicher nicht das, was man sich vor oder während des Studiums für seine spätere berufliche Tätigkeit so vorstellt. Keiner von uns beginnt ein Tiermedizinstudium um „am Schlachthof zu enden“. Bei genauerer Betrachtung bietet aber gerade dieses Tätigkeitsfeld diverse Vorteile. Man kann für den Tierschutz so viel erreichen wie nur an wenigen anderen Stellen in der Tiermedizin. Die Arbeitszeiten sind relativ geregelt und es ist (leider) eine der wenigen Tätigkeiten, die unserer Ausbildung angemessen bezahlt werden.
Welche Einstellungsvoraussetzungen gelten für Ihre Berufssparte?
Antwort Dr. Schranz: Im Prinzip lediglich die Approbation als Tierarzt. Um eigenverantwortlich in der Überwachung tätig werden zu können müssen zudem die Anforderungen nach VO(EG) 854/2004 erfüllt werden. Hierfür sieht die Verordnung eine theoretische Prüfung vor der zuständigen Behörde vor, die sicherstellen soll, dass der amtliche Tierarzt mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen vertraut ist. Der Umfang dieser Prüfung soll sich am bisher erworbenen Wissen aus Studium, Fortbildungen oder bisherige Tätigkeit orientieren und kann gegebenenfalls ganz entfallen. Während der Probezeit ist darüber hinaus eine praktische Schulung von mindestens 200 Stunden unter Aufsicht und Verantwortung anderer amtlicher Tierärzte zu absolvieren. (Anmerkung: diese praktische Schulung ist kein „unbezahltes Praktikum“ so wie es von manchen Ämtern gehandhabt wird sondern Arbeitszeit während der Probezeit die voll zu vergüten ist!)
Welche besonderen persönlichen Eigenschaften muss man für dieses Tätigkeitsfeld mitbringen?
Antwort Herr Dr. Schranz: Man darf keine ethischen Probleme mit der Überwachung von Schlachttieren und deren Tötung haben. Außerdem muss in der Lage sein, mit den verschiedenen Typen von Menschen umgehen zu können. Man muss dennoch, im Sinne von Tier- und Verbraucherschutz, über ein entsprechend entschlossenes Auftreten und Durchsetzungsvermögen verfügen.
Was umfasst Ihr Tätigkeitsfeld?
Antwort Herr Dr. Schranz: Die Tätigkeit des amtlichen Tierarztes beginnt mit der Beaufsichtigung der tierschutzgerechten Anlieferung und Entladung der Schlachttiere und der Kontrolle der entsprechenden Begleitpapiere.
Danach folgt die amtliche Schlachttieruntersuchung bei der sich ein Überblick über den Gesundheitszustand und somit die Schlachtfähigkeit der Tiere verschafft wird. Stichprobenweise können und im Verdachtsfalle müssen die Tiere einer genaueren klinischen Untersuchung unterzogen werden. Eventuell sind Tiere sofort zur Schlachtung vorzuziehen (zum Beispiel wegen auf dem Transport zugezogenen Verletzungen), zurückzustellen (zum Beispiel bei stark erregten Tieren) oder nicht zur Schlachtung zuzulassen (und somit zu töten).
Es folgt die Stichprobenweise Überprüfung der tierschutzgerechten Schlachtung der Tiere und der Einhaltung von Hygienestandards (Kontrolle der Eigenkontrolle).
Am Ende steht die eigentliche amtliche Fleischuntersuchung bei der die Schlachtkörper und Organe einer Besichtigung, ggf. auch dem Durchtasten und Anschneiden unterzogen werden. In diesem Rahmen werden eventuell auch Probenentnahmen für weitere Untersuchungen notwendig oder werden planmäßig angefordert (Rückstandsuntersuchungen, bakteriologische Untersuchungen, Trichinenuntersuchung). Unter Umständen, je nach Ausstattung der Behörde, sind diese Proben auch selbst zu untersuchen oder es müssen deren Ergebnisse interpretiert werden um eine Entscheidung über die Genusstauglichkeit des Schlachtkörpers zu treffen
Wie sehen Sie Ihre Tätigkeit in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Antwort Herr Dr. Schranz: Aufgrund der recht geregelten Arbeitszeiten besser als die meisten anderen Tätigkeiten in unserem Beruf. Aufgrund der Tatsache, dass die Tätigkeit in vielen Betrieben schon früh morgens beginnt und mittags beendet ist können auch eventuell vorhandene Kinder nach der Schule gut betreut werden. Auch das zu erzielende Einkommen lässt die Versorgung einer Familie zu (was in unserem Beruf ja nicht selbstverständlich ist).
Würden Sie Ihr Betätigungsfeld so erneut wählen, wenn Sie nochmals von vorne beginnen könnten?
Antwort Herr Dr. Schranz: Ein klares Jein. Ja, wegen der (für unseren Beruf) guten Bezahlung und der relativ geregelten Arbeitszeiten. Nein, weil ich, könnte ich wählen, das nächste Mal eine Anstellung nach TVÖD bevorzugen würde. Diese ist zwar mit einem geringeren Stundenlohn verbunden, bringt aber ein höheres Maß an Beschäftigungssicherheit und somit Entscheidungsfreiheit mit sich als eine Anstellung nach TV Fleischuntersuchung. Die Tätigkeit an sich würde ich durchaus wieder wählen da man, wie eingangs schonmal erwähnt viel für den Tier- und Verbraucherschutz erreichen kann, was durchaus eine interessante und befriedigende Beschäftigung sein kann, selbst für Kollegen die sich nicht gänzlich von der Praxis trennen wollen kann eine Tätigkeit in der Fleischuntersuchung ein (relativ) sicheres zweites Standbein sein.
Wir danken herzlich für das Interview!