PRÄSENZ-KURS ZUR ERNEUERUNG DER FACHKENNTNISSE NACH STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG §49 UND RICHTLINIE STRAHLENSCHUTZ IN DER TIERHEILKUNDE FÜR TMFA
Kurzbeschreibung
nach StrlSchV und RöV in der Tierheilkunde (gem. Anlage 3 und Anlage 7 der Richtlinie „Strahlenschutz in der Tierheilkunde“ vom 01.02.2005)Veranstaltungsort
Stuttgart Kursraum der Anicura Stuttgart GmbHHermann-Fein-Str 15
70599 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
AG-TFA-Stunden
Für diese Fortbildung befinden sich AG TFA-Stunden in Beantragung.Fortbildungsdatum
Teilnahmegebühr (inkl. Mehrwertsteuer)
(Für die Angabe des Preises ist der Fortbildungsanbietende verantwortlich.)
Die Kursgebühr beträgt € 130.- und beinhaltet die Gebühr für den Kurs, 1 Kaffeepause sowie Abschlussklausur und Teilnahmebescheinigung. Zur verbindlichen Buchung bitten wir um Rücksendung des ausgefüllten Anmeldebogens (nur Seite 1) per E-Mail sowie um Überweisung der Kursgebühr (mit Angabe des vollen Teilnehmer-Namens) bis spätestens 27. Januar 2025 auf folgendes Konto: Commerzbank Anicura Stuttgart GmbH „Röntgen-Aktualisierung für TMFA 2025“ DE08 3004 0000 0122 1936 00 COBADEFFXXX Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail nach Ihrer schriftlichen Anmeldung, die fristgerechte Überweisung der Kursgebühr bis 27.01.2025 vorausgesetzt. Bitte geben Sie hierfür auf dem Anmeldebogen Ihre E-Mail-Adresse an. Stornobedingungen Bei schriftlicher Absage bis 27.01.2025 wird die Teilnahmegebühr abzüglich € 40,00 erstattet, bei schriftlicher Absage ab 28.01.2025 erfolgt keine Erstattung. Die Rechnungsquittung wird den Teilnehmer:innen nach dem Kurs ausgehändigt oder per E-Mail zugesandt.
Beschreibung
***TFA-Fortbildungsstunden sind beantragt***
Programm
8:15 Uhr Begrüßung
8:30 Uhr - 9:15 Uhr Grundlagen des Strahlenschutzes
9:15 Uhr - 10:00 Uhr Gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien
10:00 Uhr – 10:15 Uhr Pause
10:15 Uhr - 11:00 Uhr Strahlenschutz des Personals in der Tiermedizin
11:00 Uhr - 11:45 Uhr Praktischer Strahlenschutz
11:45 Uhr Schriftliche Kenntnisüberprüfung („multiple choice“ mit 20 Fragen)
Betroffener Personenkreis: gem. 2.4 der „Richtlinie“:
a) Tierärzte, Ärzte oder Zahnärzte ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz, die unter Aufsicht und Verantwortung von Tierärzten, Ärzten oder Zahnärzten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung
anwenden,
b) Personen ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz, die unter ständiger Aufsicht und Verantwortung von Tierärzten, Ärzten oder Zahnärzten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung technisch mitwirken oder diese technisch durchführen.
Die Zertifikate werden postalisch zugeschickt.
Referent:innen
Leitung: Dr. I. Kiefer, Universität Leipzig
- Zu den Dozenten:
- Dr. med. vet. Ingmar Kiefer: Fachtierarzt für Radiologie, Fachtierarzt für Kleintiere, Mitglied der EAVDI (European Assosiation of Veterinary Diagnostic Imaging), Mitglied der DeGUM (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin), Mitglied „Deutsche Röntgengesellschaft“ Klinik für Kleintiere der Universität Leipzig
- Dr. Claudia Köhler: Fachtierärztin für Klein- und Heimtiere, Fachtierärztin für Bildgebende Diagnostik, Klinik für Kleintiere der Universität Leipzig, Mitglied in der DKG-DVG Arbeitsgruppe CT
- Dr. Peter Himmelsbach: Fachtierarzt für Klein- und Heimtiere, Mitglied der ESVNU (European Society of Veterinary Nephrology and Urology), Mitglied der DVG (Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft), Mitglied der DGK-DVG (Arbeitsgruppe Gastroenterologie, Arbeitsgruppe Computertomographie, Arbeits-
gemeinschaft Lasermedizin), Mitglied der ESVNU (European Society of Veterinary Nephrology and Urology), AniCura Stuttgart GmbH
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