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Als Tiermedizinstudent Ins Ausland – Teil 2: Auslandspraktikum

Als Tiermedizinstudent ins Ausland – Teil 2: Auslandspraktikum

Wer im Ausland nicht Vorlesungen besuchen, sondern praktische Erfahrungen bei einem Tierarzt sammeln möchte, hat die Möglichkeit, während des Tiermedizinstudiums ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Zum einen kann man natürlich für ein freiwilliges Praktikum entweder die vorlesungsfreie Zeit nutzen oder sich für ein Semester beurlauben lassen. Zum anderen hat man die Möglichkeit, ein Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren – ohne dadurch seine Studienzeit zu verlängern. Denn: dieses wird anerkannt, wenn es zuvor vom Vorsitzenden des Prüfungsamtes genehmigt wurde und die Voraussetzungen bzw. Anforderungen der TappV (Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte) erfüllt sind.

Während des Tiermedizinstudiums bietet sich das „kleine“ und ganz besonders das „große“ (16-wöchige) kurative Praktikum für einen Auslandsaufenthalt an. Zum einen profitiert man gerade bei einem Praktikum im Ausland umso mehr davon, je länger es dauert und zum anderen liegen zu diesem Zeitpunkt des Studiums bereits ausreichend Fachkenntnisse und z.T. praktische Erfahrungen vor, so dass man in der tierärztlichen Praxis oder Klinik aktiv mitarbeiten kann. Andere Pflichtpraktika können u.U. zwar auch im Ausland absolviert werden, dies ist jedoch nicht empfehlenswert, da sie meist an die deutsche Gesetzgebung gebunden sind (z.B. Lebensmittelhygiene).

Wenn man sich entschieden hat, in welchem Bereich und in welchem Land man sein Praktikum absolvieren möchte, sollte man spätestens 6 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn mit den Vorbereitungen für den Auslandsaufenhalt beginnen. Denn auch wenn die Vorbereitungszeit nicht so lange ist wie bei einem Auslandsstudium und Stipendien oft recht kurzfristig vergeben werden, dauert es trotzdem seine Zeit, einen Praktikumsplatz zu finden und sich um Finanzierung, Visum, wichtige Dokumente, Versicherungen, usw. zu kümmen.

 

Schritt 1: Wie und wo findet ich ein Praktikum im Ausland?

Für ein Auslandspraktikum kann bzw. muss man die Stelle – je nach Interessensgebiet und Wunschland – selbst wählen, wobei man auf die Richtlinien der TappV achten muss. Sehr hilfreich bei der Suche sind Erfahrungsberichte von ehemaligen Praktikanten im Internet, die auf den Webseiten der tiermedizinischen Fakultäten und z.B. unter www.vetstage.de/blog (Berichte aus dem Ausland) zu finden sind.

Wie bereits in unserem Blogbeitrag über „Studium im Ausland“ angesprochen, pflegen die tiermedizinischen Fakultäten zahlreiche Kooperationen mit ausländischen Ausbildungsstätten, an denen auch Praktika absolviert werden können. Es ist also durchaus sinnvoll, zunächst einmal dort nachzufragen und sich beraten zu lassen.

Desweiteren vermitteln auch die Universitäten Auslandspraktika, bieten Informationsveranstaltungen an und kümmern sich um die Organisation und die finanzielle Förderung. Und zuletzt kann man natürlich bei den zahlreichen Praktikumsbörsen im Internet nach einer Praktikumsstelle im Ausland suchen, wobei dort Angebote für Tiermedizinstudenten i.d.R. eher selten sind.

Helfen kann auch die IVSA, welche ein großes internationales Netzwerk besitzt und speziell Ansprechpartner für Tiermedizinstudenten ist. Sie sollte somit ebenso Anlaufsstelle sein, wenn man ein Praktikum bei einem Tierarzt im Ausland sucht.

 

Schritt 2: Wie bewerbe ich mich für ein Auslandspraktikum?

Sobald man eine interessante Praktikumsstelle gefunden hat, sollte man zunächst persönlich mit der Praxis bzw. Klinik Kontakt aufnehmen und sich erkundigen, ob eine schriftliche (Kurz-)Bewerbung per Post oder eMail gewünscht wird. Ist dies der Fall, so sollte man beachten, dass es länderspezifische Unterschiede bei der Bewerbung gibt (z.B. darf in manchen Ländern kein Foto enthalten sein). Hinweise zur Gestaltung der Bewerbung für verschiedene Länder findet man u.a. unter www.online-bewerbung.org/auslandsbewerbung.

Erteilt der Praktikumsgeber eine Zusage, so sollte man unbedingt einen schriftlichen Praktikumsvertrag abschliessen, der einem nicht nur eine gewissen Sicherheit bietet, sondern den man auch für die Anerkennung durch die Hochschule und für eine eventuelle Förderung oder Beurlaubung benötigt. Der Praktikumsvertrag sollte folgende Punkte enthalten, die man vorab telefonisch oder per eMail klären sollte:

  • Dauer des Praktikums mit genauer Zeitangabe (Beachte: bei Stipendien oder Auslands-Bafög gibt es oft eine Mindestdauer, um die Förderung zu erhalten)
  • Umfang der Mitarbeit (ein Vollzeitpraktikum umfast mind. 30 Stunden die Woche)
  • Art und Inhalt des Praktikums bzw. Aufgabenbereich
  • evtl. Vergütung des Praktikums bzw. Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Miete

Stipendienprogramme (z.B. ERASMUS+) stellen i.d.R. eine Vertragsvorlage für das Praktikum zur Verfügung.

 

Schritt 3: Wie bereite ich mich auf einen Auslandsaufenthalt vor?

Wenn das Auslandspraktikum Teil des Studiums ist, sollte man das Prüfungsamt über den Ort und die Dauer des Praktikums informieren und sich beraten lassen, was hinsichtlich der Anerkennung eines Pflichtpraktikums zu beachten ist. Wenn man vorhat, während der Vorlesungszeit ein Praktikum im Ausland zu absolvieren, ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester zu beantragen.

Praktika werden meist nur gering oder gar nicht entlohnt, da sie i.d.R. als reine Lernerfahrung gelten. Falls man finanzielle Unterstützung benötigt, kann man sich um ein Stipendium bewerben, das zumindest eine gewisse Entlastung z.B. durch einen Zuschuss zu den Reise- oder Lebenshaltungskosten bietet. Stipendienprogramme bieten die Universitäten, Ministerien und verschiedene Organisationen (z.B. Erasmus+ oder DAAD) an. Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, kann auch die Förderung durch Auslands-Bafög beantragt werden. Eine Bewerbung um finanzielle Unterstützung ist i.d.R. möglich, sobald die Zusage bzw. ein Praktikumsvertrag vorliegt. Wichtig ist, dass man die jeweiligen Fristen für Anmeldung und Abgabe der Unterlagen einhält. Mehr zum Thema Finanzierung von Praktika und Studium im Ausland findet ihr im nächsten Blogbeitrag.

Auch wenn ein genormter Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse für ein Auslandspraktikum i.d.R. nicht erforderlich ist (evtl. Ausnahme: für Stipendien), kann man natürlich in der Praxis bzw. Klinik nur aktiv mitwirken und sich mit Kollegen austauschen, wenn man die Landessprache gut beherrscht. Über ein Telefonat kann sich der Praktikumsgeber bereits im Vorfeld ein Bild davon machen, ob ausreichende Sprachkenntnisse für das Praktikum vorliegen. In manchen Ländern (z.B. in Osteuropa) wird zumindest unter den Kollegen Englisch gesprochen, d.h. dort kann man sich auch bewerben, wenn man keine guten Fremdsprachenkenntnisse vorweisen kann.

Bevor man ein Auslandspraktikum antritt, sollte man sich gut über das Zielland und den Zielort informieren und frühzeitig beim Konsulat des jeweiligen Landes Informationen über länderspezifische Anforderungen hinsichtlich Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Arbeitserlaubnis (ein Praktikum im Ausland zählt als Arbeit!), Impfungen usw. einholen. Auch Versicherungen (Kranken, Unfall, Haftpflicht), die am Praktikumsort und während des Praktikumszeitraums gelten, müssen abgeschlossen werden.

Nützliche Informationen und Tipps zum Auslandspraktikum z.B. hinsichtlich einer Unterkunft, findet man in Erfahrungsberichten von anderen Studenten oder auf der Homepage der EU-Community des DAAD (www.eu-community.daad.de). Programme, die Stipendien für Auslandspraktika vergeben, helfen auch bei der kulturellen, sprachlichen und organisatorischen Vorbereitung und bieten z.T. einen Ansprechpartner vor Ort.

 

Schritt 4: Was muss ich nach dem Praktikum beachten?

Vor der Beendigung des Praktikums sollte man sich ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen, das nachweist, dass das Praktikum tatsächlich absolviert wurde. Dies ist wichtig für die Anerkennung an der Heimatuniversität, v.a. wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Ein Praktikumszeugnis ist aber auch von großer Bedeutung für eine spätere Bewerbung, da es u.a. Aussagen macht über die bewältigten Aufgaben und das Verhalten gegenüber Kollegen.

Bei der Teilnahme an einem Stipendienprogramm muss man außerdem nach dem Praktikum i.d.R. einen Bericht schreiben (z.T. gibt es dafür Vorlagen), in dem man seinen Aufgabenbereich und seine Erfahrungen beschreibt und anderen Studenten praktische Tipps geben kann.

 

Fazit: Auch wenn ein Auslandspraktikum mit einigem Aufwand und Kosten durch die Reise, Unterkunft, zusätzliche Versicherungen usw. verbunden ist, sind die Erfahrungen, die man für das private Leben und seine Zukunft als Tierarzt sammeln kann, unbezahlbar.

 

Über die Autorin:
Tonia Olson hat 2005 ihr Veterinärmedizin-Studium in München abgeschlossen. Bei ihrem anschließenden mehrjährigen Aufenthalt in Skandinavien war sie u.a. in einer städtischen Gemischtpraxis tätig. Nach der Elternzeit arbeitet sie nun in einer Kleintierpraxis in der Nähe von München. Sie ist verheiratet, hat zwei Kinder, eine Katze und einen Hund.

Gast

Hierbei handelt es sich um einen Gastartikel. Informationen über den jeweiligen Autor / die jeweilige Autorin entnehmen Sie bitte dem Text.

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