Betriebliche Kinderbetreuung: Förderprogramm geht in die nächste Runde
Betriebliche Kinderbetreuung ist nichts für Sie? Die Praxis ist zu klein, der Aufwand zu groß? Wer so denkt, macht einen Fehler!
Es muss ja kein eigener Betriebskindergarten sein, der wirklich eher für größere Betriebe in Frage kommt. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die auch für kleine Praxen passen. Und das beste: Die öffentliche Förderung dafür ist soeben verlängert worden. Damit lassen sich zum Beispiel Plätze in bestehenden Einrichtungen neu schaffen.
Mit dem bewährten Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Arbeitgebern den Einstieg in die betriebliche Kinderbetreuung finanziell erleichtern. Es gewährt Arbeitgebern einen Zuschuss, wenn sie neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten.
Fakt ist: Betriebliche Kinderbetreuung nutzt Arbeitgebern und Mitarbeitern. Studien belegen, dass Beschäftigte in Unternehmen mit eigenen Angeboten motivierter sind. Weiterer Vorteil: Es gibt weniger Ausfallzeiten. Konkrete Betreuungsangebote erlauben Angestellten, die aus der Elternzeit zurückkehren, einen früheren Wiedereinstieg. In einem Beruf mit steigendem Frauenanteil ein wichtiger Aspekt! Dass sich bei arbeitgebereigenen Angeboten die Betreuungszeiten auf die Arbeitszeiten in der Praxis abstimmen lassen, ist ein weiteres Plus. Gerade in Zeiten, in denen viel vom Landtierarztmangel die Rede ist, zählt schließlich, dass sich Praxen mit eigener Kinderbetreuung als attraktive Arbeitgeber positionieren können.
Wie funktioniert es konkret?
Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ richtet sich an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Es bietet eine Anschubfinanzierung für die Startphase für neue betriebliche Kita-Gruppen. Das Förderprogramm unterstützt bei den Betriebskosten für neu eingerichtete betriebliche Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die jeweiligen Träger. Das können Unternehmen selbst sein oder die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die mit den Unternehmen kooperieren.
Förderfähig sind Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze sowie betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas. Für einen neu eingerichteten Ganztagsbetreuungsplatz gibt es monatlich 400 Euro Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten. Die Unternehmen müssen sich monatlich mit 250 Euro an den Betreuungskosten beteiligen. Insgesamt können sie so während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Mehr Informationen
Informationen zum Antragsverfahren für das Förderprogramm und zur betrieblichen Kinderbetreuung finden Sie auf der Website des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“: http://www.erfolgsfaktor-familie.de oder direkt bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung des Bundesfamilienministeriums, Telefon: 0800 – 0000 945 (kostenlos).
Gabriele Moog
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
Rechtsanwältin
Prokuristin (bpt Akademie GmbH)
Referentin der Geschäftsführung
Leiterin Europareferat