Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF)
Die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) ist die Fortbildungsorganisation der Bundestierärztekammer (BTK) – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V. Die ATF wurde 1974 gegründet und ist eine der drei größten tierärztlichen Organisationen in Deutschland, die Fort- und Weiterbildung vermitteln. Sie wird durch freiwillige Mitgliedschaft von über 3.300 Tierärzten/innen getragen und arbeitet unabhängig und nicht gewinnorientiert. Sie übt ihre Tätigkeit in Kooperation mit den Landes-/Tierärztekammern, der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) und anderen Berufsverbänden und Organisationen aus.
Aufgaben
Die Aufgaben der ATF liegen im Bereich der Förderung und der Qualitätssicherung des Fortbildungsangebots für Tierärzte in Deutschland.
Dazu bietet sie selbst sowie in Kooperation pro Jahr ca. 60 bis 80 eigene Fortbildungen an. Die Abdeckung von Rand- und Nischengebieten und die Durchführung kleinerer, regionaler Veranstaltungen, die für große Anbieter häufig nicht attraktiv sind, sieht die ATF dabei traditionell als ihre Aufgabe an. Etwa 60 bis 70% der Fortbildungsangebote der ATF machen Veranstaltungen zu klinischen Fragestellungen aus. Weitere Bereiche sind z.B. Verhaltenstherapie, Tierschutz, Akupunktur oder Biologische Tiermedizin. Gleichzeitig engagiert sich die ATF in der Weiterentwicklung der Möglichkeiten zur zeit- und ortsunabhängigen Fortbildung.
In der Sicherung der Qualität von Fortbildungen, der Vergabe der ATF-Anerkennung besteht eine weitere zentrale Aufgabe der ATF. Sie prüft die verschiedensten Fortbildungsangebote für Tierärzte gemäß den in den ATF-Statuten verankerten Kriterien und vergibt entsprechende Anerkennungen. Damit wird gewährleistet, dass anerkannte Fortbildungen aller Anbieter, insbesondere auch gewerblich ausgerichteter Institutionen, übereinstimmenden Qualitätsanforderungen genügen. Neben veterinärmedizinisch-fachlich ausgerichteten Präsenzveranstaltungen und Angeboten ohne Anwesenheit aller Teilnehmer an einem Ort, wie E-Learning-Formaten oder Beiträgen in Fachzeitschriften, erkennt die ATF auch Fortbildungen zur kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Praxisführung an.
In den Berufs- und Weiterbildungsordnungen der Tierärztekammern ist die ATF-Anerkennung als Kriterium für die Eignung von Fortbildungsveranstaltungen zur Erfüllung der jährlichen Fortbildungspflicht verankert. Die ATF erteilt derzeit für mehr als 3.000 Fortbildungsveranstaltungen im Jahr eine Anerkennung.
Struktur
Organe der ATF sind die Delegiertenversammlung der BTK, der Vorstand, die Mitgliederversammlung sowie der Beirat.
Ihre Aufgaben erfüllt die ATF mit Hilfe einer Geschäftsstelle, die in der Geschäftsstelle der BTK in Berlin angesiedelt ist. In der Geschäftsstelle finden nicht nur ATF-Mitglieder und Veranstalter sondern auch alle anderen Interessenten stets ein offenes Ohr und nach Möglichkeit eine umfassende Antwort auf Fragen zur tierärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie zu allen damit in Zusammenhang stehenden Themen.
Mitgliedschaft
Die ATF zählt aktuell etwa 3.300 Mitglieder. Diese dokumentieren durch ihre Mitgliedschaft das Bemühen um eine hohe Qualität der von ihnen erbrachten tierärztlichen Leistungen. ATF-Mitglieder verpflichten sich freiwillig, eine höhere Anzahl von Fortbildungsstunden zu leisten (40 Stunden jährlich im Vergleich zu 20 Stunden, die in den Berufsordnungen der meisten (Landes-)Tierärztekammern verankert sind). Ein Ausgleich von Unter- oder Überschreitungen ist dabei innerhalb von vier Jahren möglich.
Daneben profitieren ATF-Mitglieder von vielfältigen Vorteilen. Bei Veranstaltungen von ATF und DVG sowie einigen anderen Veranstaltern (z.B. PET-VET) entrichten sie lediglich eine ermäßigte Teilnahmegebühr. Nimmt ein ATF-Mitglied an einer veterinärmedizinischen Fortbildung im Ausland oder einer anderen wissenschaftlichen Tagung ohne ATF-Anerkennung teil, besteht im Nachhinein die Möglichkeit, auf Antrag kostenfrei eine Anerkennung der Teilnahme zu erhalten. ATF-Mitglieder können jederzeit den Nachweis erbringen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind, sei es gegenüber ihrer (Landes-) Tierärztekammer oder z.B. auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf Anfrage erhalten Mitglieder das ATF-Logo, das z.B. auf Drucksachen oder der eigenen Webseite verwendet werden kann und so die Mitgliedschaft in der ATF und damit die besondere Fortbildungsaktivität auch für die Kunden deutlich macht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tieraerzte-fortbildung.de
Vielen Dank an Frau D. Hebeler, Geschäftsführerin der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) für den informativen und wichtigen Beitrag.
Wichtiger Hinweis von VetStage: Ab sofort können im Backend von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerprofilen ATF-Stunden übersichtlich gesammelt und gepflegt werden. Somit behalten Sie immer den aktuellen Stand Ihrer bisherigen Fortbildungen im Blick.